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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Klimastammtisch Ahr e.V.

§ 1 Zweck der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung regelt die interne Arbeitsweise des Vorstands, die Organisation der Vereinsarbeit sowie die Durchführung von Veranstaltungen des Vereins Klimastammtisch Ahr e.V. Sie ergänzt die Satzung des Vereins und dient der klaren Zuständigkeitsabgrenzung und Risikominimierung.

§ 2 Vorstand – Aufgaben und Arbeitsweise

  1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  2. Er ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung, die Organisation der Vereinsaktivitäten sowie die Vertretung des Vereins nach außen.
  3. Der Vorstand verteilt die Aufgabenbereiche (Ressorts) unter seinen Mitgliedern. Die Aufgabenverteilung wird schriftlich festgehalten und regelmäßig überprüft.
  4. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt, mindestens jedoch einmal pro Kalenderjahr.
  5. Vorstandssitzungen können in Präsenz, hybrid oder vollständig digital durchgeführt werden.
  6. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt in Textform unter Angabe der Tagesordnung.

§ 3 Beschlussfassung des Vorstands

  1. Vorstandsbeschlüsse werden in Sitzungen oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder des Vorstands beteiligt sind.
  3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder gefasst.
  4. Über Vorstandssitzungen und Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen. Die Protokolle sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

§ 4 Einzelzuständigkeiten und Gesamtverantwortung

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist für seinen Aufgabenbereich verantwortlich.
  2. Unbeschadet der Einzelzuständigkeiten bleibt der Vorstand als Organ gesamtverantwortlich.
  3. Bei Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen in anderen Aufgabenbereichen besteht eine Informations- und Eingriffspflicht innerhalb des Vorstands.

§ 5 Arbeitsgruppen

  1. Zur Umsetzung der Vereinsziele können thematische Arbeitsgruppen eingerichtet werden.
  2. Arbeitsgruppen können zeitlich befristet oder dauerhaft tätig sein.
  3. Die Mitarbeit in Arbeitsgruppen steht auch Nichtmitgliedern offen, sofern sie die Satzung und die Leitlinien des Vereins anerkennen.
  4. Jede Arbeitsgruppe benennt eine koordinierende Person, die als Ansprechperson gegenüber dem Vorstand fungiert.

§ 6 Veranstaltungen und Klimastammtisch

  1. Das Stammtischtreffen ist das zentrale Format des Vereins und findet regelmäßig statt.
  2. Veranstaltungen dienen der Information, dem Austausch, der Vernetzung und der Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten zum Klimaschutz auf lokaler Ebene.
  3. Die Leitlinien des Klimastammtisch Ahr sind Bestandteil dieser Geschäftsordnung und bei allen Veranstaltungen verbindlich anzuwenden.

§ 7 Finanzen und Ausgaben

  1. Die finanziellen Mittel des Vereins sind sparsam, wirtschaftlich und ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden.
  2. Der Vorstand beschließt über Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplans.
  3. Für Ausgaben außerhalb des Haushaltsplans oder über einen vom Vorstand festgelegten Betrag ist ein gesonderter Vorstandsbeschluss erforderlich.

§ 8 Inkrafttreten und Änderungen

  1. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.
  2. Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Vorstands vom 23.04.2026 in Kraft.